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Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) ordnet den Versicherten nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit, einer der drei Pflegestufen zu.

Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit)

Pflegebedürftige der Pflegestufe I sind Personen die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindesten einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Im Tagesdurchschnitt muss der Zeitaufwand hierfür mindestens 90 Minuten betragen, hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen.

Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftig)

Pflegebedürftige der Pflegestufe III sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Im Tagesdurchschnitt muss der Zeitaufwand hierfür mindestens 5 Stunden betragen, hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen.

Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftig)

Pflegebedürftige der Pflegestufe II sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Im Tagesdurchschnitt muss der Zeitaufwand hierfür mindestens 3 Stunden betragen, hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen.

Härtefall

Ein Härtefall liegt vor, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand notwendig ist. Dies ist der Fall, wenn die Grundpflege auch des nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam (Zeitgleich) erbracht werden kann oder Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindesten 7 Stunden täglich, davon wenigstens 2 Stunden in der Nacht, erforderlich ist.